Lupocom Networks aus Neuburg/Do.
  • Schrift vergrößern
  • Schrift auf Standard zurücksetzen
  • Schrift verkleinern
 

Umweltschutzerklärung

In unserem Unternehmen wird der Umweltschutz als wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik angesehen. Es ist unsere Pflicht die Beeinträchtigungen der Umwelt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wir sorgen dafür, dass die Einhaltung unserer Umweltpolitik auf allen Ebenen des Unternehmens gewährleistet ist und nach Bedarf aktualisiert wird. Um eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes auch über die einschlägigen Umweltvorschriften hinaus zu erreichen, haben wir uns nachfolgende Umweltleitlinien gesetzt:

  • Wir schulen und informieren alle Mitarbeiter zur Förderung des Umweltbewusstseins innerhalb und außerhalb des Betriebs.
     
  • Ein offener Dialog mit Mitarbeitern, Öffentlichkeit und Behörden ist für unser Unternehmen eine wichtige Aufgabe.
     
  • Wir sehen es als unsere Aufgabe, alle Produktionsschritte und Produkte kontinuierlich auf Umweltverträglichkeit zu überprüfen und ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die gesetzlichen Anforderungen stellen in diesem Zusammenhang ein Minimalkriterium dar.
     
  • Bei Entwicklung von neuen Produkten und Reparaturverfahren wird grundsätzlich die Umweltverträglichkeit berücksichtigt, dabei werden die Prozesse als Ganzes gesehen, um die Verschiebung von Umweltproblemen von einem Medium in ein anderes zu vermeiden.
     
  • Wir sehen es als unsere Aufgaben an, die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt zu prüfen, zu überwachen und zu beurteilen und entsprechend den technischen, wirtschaftlichen oder gesetzlichen Randbedingungen zu vermeiden, zu vermindern oder zu minimieren.
     
  • Unsere betriebliche Umweltorganisation wird regelmäßig überprüft, um ihre Funktionsweise zur Einhaltung unserer Umweltpolitik und unserer Umweltziele zu optimieren und Lücken zu schließen. Hierfür sieht sich die Unternehmensleitung in der Verantwortung.
     
  • Wir nehmen Einfluss auf unsere Lieferanten und Auftragnehmer, um auch bei den Vertragspartnern umweltgerechtes Arbeiten zu gewährleisten. Insbesondere Firmen, die auf dem Unternehmensgelände tätig sind, werden vertraglich zur Einhaltung unserer Umweltpolitik und den hiermit zusammenhängenden Maßnahmen verpflichtet.
     
  • Die ständige Verbesserung des Umweltschutzes wird durch das Festlegen konkreter Umweltziele durch das Unternehmen erreicht. Die Mittel und Maßnahmen zu deren Erreichung werden dokumentiert.
     
     

RoHS Compliance

Das Kürzel RoHS steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment“. Übersetzt bedeutet RoHS: "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten".
 
Das Ziel ist dabei, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.
 
Dies hat direkte Auswirkung auf beteiligte Firmen wie Importeure, Einzelunternehmen (auch kleine Hardwarefirmen) oder Geschäfte und Handelsketten und demzufolge in letzter Konsequenz auch für den Verbraucher.
 
Die EU-Richtlinie 2002/95/EG wurde am 1.1 2003 verabschiedet. Bis Ende 2004 sollte die Umsetzung in nationales Recht bei den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sein. Die Situation in den einzelnen Ländern ist jedoch unterschiedlich.
 
In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, das neben der RoHS auch die EU-Direktive WEEE (Reduktion und Entsorgung von Elektronikschrott) in deutsches Recht umsetzte. Die Übergangsfrist für die betroffenen Hersteller und Branchen lief bis zum 1. Juli 2006.
 
Weitere Informationen zum Thema RoHS und WEEE finden Sie hier:
EU-Richtlinie 2002/95 (PDF-Datei)

 
 

WEEE Elektro-G Compliance

Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment), ist die EU-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.
 
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die EU-Staaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4 kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr recycelt werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.
 

Weitere Informationen zum Thema WEEE finden Sie hier:
EU-Richtlinie 2002/96 (PDF-Datei)